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Fahrschule Gerber

neue Öffnungszeiten

 Di : 15.30 - 18.00 Uhr
 Do : 15.30 - 18.00 Uhr
     
 Telefon : 035 263/ 6 79 12
 Mobil : 0172/ 35 11 246


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Pilstergasse 11, 01609 Gröditz       

 

Zweigstelle Riesa

 Mo : 08.00 - 18.00 Uhr
 Di : 08.00 - 15.00 Uhr
 Mi : 08.00 - 18.00 Uhr
 Do : 08.00 - 15.00 Uhr
 Fr : 08.00 - 15.00 Uhr
     
 Telefon : 035 25/ 77 32 15
 Mobil : 0172/ 35 11 246


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Lommatzscher Str. 6, 01587 Riesa

Termine außerhalb unserer Öffnungszeiten sind möglich. 

 

 

Führerschein Moped, Motorrad



AM
ab 15 Jahre
Berechtigungsumfang:
bis 50cm³ - Moped bis zu 4kW (5,44PS), max. 45km/h


Mindestalter:
15 Jahre (Ausbildungsbeginn mit 14 ½ Jahren) - Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt
16 Jahre (Ausbildungsbeginn mit 15 ½ Jahren)


Ausbildung:
  • Theoriekurs (14 Unterrichtseinheiten)
  • Theorieprüfung (frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters)
  • Praxisausbildung (auf Übungsplatz und im öffentlichen Straßenverkehr)
  • Praxisprüfung (frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters, Prüfungsdauer 45 Minuten)

A1 Fahrzeug
A1
ab 16 Jahre
Berechtigungsumfang:
125cm³ - Motorräder bis 11kW (15PS) und max. 0,1kW pro Kg Eigengewicht
und dreirädrige KFZ bis 15kW


Mindestalter:
16 Jahre (Ausbildungsbeginn mit 15 ½ Jahren)


Ausbildung:
  • Theoriekurs (16 Unterrichtseinheiten)
  • Theorieprüfung (frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters)
  • Praxisausbildung (Grundausbildung auf Übungsplatz/im öffentlichen Straßenverkehr), Pflichtstunden (12 Unterrichtseinheiten)
  • Praxisprüfung (frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters, Prüfungsdauer 45 Minuten)


A2
ab 18 Jahre
Berechtigungsumfang:
Motorräder und Motorräder mit Beiwagen bis 35kW (47PS) und max. 0,2kW
pro Kg Eigengewicht


Mindestalter:
18 Jahre (Ausbildungsbeginn mit 17 ½ Jahren)


Ausbildung:
  • Theoriekurs (16 Unterrichtseinheiten)
  • Theorieprüfung (frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters)
  • Praxisausbildung (Grundausbildung auf Übungsplatz/im öffentlichen Straßenverkehr), Pflichtstunden (12 Unterrichtseinheiten)
  • Praxisprüfung (frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters, Prüfungsdauer 60 Minuten)

 
Umstieg von
A1 auf A2     :
  • zweijähriger Besitz A1 (Voraussetzung)
  • kein Theoriekurs, keine Theorieprüfung
  • Praxisausbildung (Grundausbildung auf Übungsplatz/im öffentlichen Straßenverkehr)
  • Praxisprüfung ( Prüfungsdauer 40 Minuten)

A Motorrad
A
ab 24 Jahre
Berechtigungsumfang:
alle Motorräder und Motorräder mit Beiwagen


Mindestalter:
24 Jahre oder 20 Jahre bei zweijährigem Besitz der A2


Ausbildung:
  • Theoriekurs (16 Unterrichtseinheiten)
  • Theorieprüfung (frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters)
  • Praxisausbildung (Grundausbildung auf Übungsplatz/im öffentlichen Straßenverkehr), Pflichtstunden (12 Unterrichtseinheiten)
  • Praxisprüfung (frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters, Prüfungsdauer 60 Minuten)


Umstieg von
A2 auf A     :
  • zweijähriger Besitz A2 (Voraussetzung)
  • kein Theoriekurs, keine Theorieprüfung
  • Praxisausbildung (Grundausbildung auf Übungsplatz/im öffentlichen Straßenverkehr)
  • Praxisprüfung ( Prüfungsdauer 40 Minuten)


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